Es gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). Der Patient erhält gemäß seinem individuellen Heil- und Kostenplan und nach Maßgabe der GebüH eine Rechnung und beauftragt den Behandler, alles nach seinem Ermessen notwendige zur Besserung der Beschwerden zu tun. Es wird darauf hingewiesen, dass je nach medizinischer Erforderlichkeit Abweichungen von diesen Kostenrahmen (je nach Behandlungsdauer und Umfang zwischen 100€ und 120€) möglich sind. Obenstehender Heil- und Kostenplan beschreibt gemäß §630c BGB die ungefähre Höhe. Das heißt, je nach dem, was und wie lange behandelt wird, setzt sich Rechnung aus den unterschiedlichen Gebührenziffern zusammen.
Da Osteopathie eine eigenständige Heilkunde ist, ist es nicht gestattet, Pauschalbeträge zu berechnen. Die Kosten sind immer abhängig von dem individuellen Behandlungsaufwand.