Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Patienten mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker können die Rechnung direkt einreichen.

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Behandlungen anteilig. Ob speziell Ihre Krankenkasse Osteopathie bezuschusst, erfragen Sie bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Damit gesetzliche Krankenkassen eine anteilige Erstattung vornehmen, wird eine schriftliche ärztliche Empfehlung seitens der Krankenkassen gewünscht. Dies kann in Form einer Überweisung oder eines Privatrezeptes Ihres Arztes ausgestellt sein.

Eine weitere Bedingung der gesetzlichen Krankenkassen zur Erstattung, ist der Nachweis über die osteopathische Qualifikation (Abschluss einer osteopathischen Ausbildung mit mind. 1.350 Unterrichtsstunden und Mitgliedschaft bzw. Zutrittsberechtigung in einen osteopathischen Verband). Selbstverständlich bin ich Mitglied im Berufsverband BVO und bei den meistern Kassen als qualifizierter Osteopath gelistet. Sollte Ihre Krankenkasse dennoch einen Nachweis verlangen, können Sie diesen Link zum Berufsverband an Ihre Kasse weiterleiten:

https://bv-osteopathie.de/osteopathensuche/?id=2204&praxis=praxis-f-r-osteopathie-kinderosteopathie-und-naturheilverfahren