Selbstverständlich erhalten Sie nach der Behandlung eine offizielle Rechnung, die aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zusammengestellt wird. Sie erhalten eine E-Mail, dort befindet sich die Rechnung für die erbrachten Leistungen mit der Bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen unter Angabe des Namens und der Rechnungsnummer.
Ab dem 01.01.2025 gibt es auf Grund gesetzlicher Vorgaben die elektronische Rechnung. Dies bedeutet, dass jeder als PDF erstellten Rechnung automatisch eine maschinenlesbare XML-Datei als Anlage in das PDF eingefügt wird. Die Rechnung ist in einer ZIP-Datei verpackt und aus datenschutzrechtlichen Gründen mit einem Passwort gesichert.
Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teil-Erstattung des Honorars durch eine Krankenversicherung hat, so berührt dies die Honoraransprüche gegenüber der Praxis nicht. Die Praxis hat für ihre Dienste Anspruch auf das Honorar auch dann, wenn die bezeichnete Versicherung oder sonstige Dritte nicht oder nicht in voller Höhe leisten. Die Praxis führt eine Direktabrechnung mit der bezeichneten Versicherung nicht durch und stundet auch Honorare oder Honoraranteile nicht im Hinblick auf eine mögliche Erstattung. Lehnt die bezeichnete Versicherung die Erstattung ganz oder teilweise ab, so ist das Honorar dennoch zu bezahlen.