Osteopathische Behandlungen sind in der Regel Selbstzahler-Leistungen; viele Krankenkassen erstatten oder bezuschussen die Kosten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Privatversicherte sowie Patienten mit Zusatzkrankenversicherung können die Rechnung in vielen Fällen einreichen. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen osteopathische Behandlungen anteilig. Die Voraussetzungen und Erstattungsbeträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse; häufig ist eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin bei Ihrer Krankenkasse, ob und unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme möglich ist. Eine Übersicht finden Sie hier.
Unabhängig vom Erstattungsverhalten ist der Rechnungsbetrag vollständig zu begleichen; eine mögliche Differenz ist vom Patienten selbst zu tragen.