Die Osteopathie ist eine Selbstzahler-Leistung, welche vom Patienten im vollen Umfang zu tragen ist. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Privatversicherte und Zusatzkrankenversicherte können die Behandlungskosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Die Erstattung der Behandlungskosten ist von den Voraussetzungen der jeweiligen Versicherung und den abgeschlossenen Vertragsbedingungen abhängig.
Für gesetzlich Versicherte Patienten besteht die Möglichkeit, dass eine große Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in der Zwischenzeit osteopathische Behandlungen übernehmen oder bezuschussen. Diese richten sich nach den jeweiligen Voraussetzungen in den Satzungen der Krankenkassen. In der Regel wird eine ärztliche Verordnung verlangt.
Der Betrag der Bezuschussung variiert jedoch von Kasse zu Kasse.
Bitte erkundigen Sie sich vor dem ersten Termin, ob und unter welchen Bedingungen Ihre Krankenkasse Kosten übernimmt.
Hier finden Sie eine Liste gesetzlicher Krankenkassen, die Osteopathie unterstützen.
Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Krankenkassen und Versicherungen ist der von mir gestellte Betrag vollständig zu begleichen. Eine etwaige Differenz des von mir gestellten Rechnungsbetrags und einem Erstattungsbetrags der Krankenkassen, Versicherungen etc. ist vom Patienten selbstständig zu tragen.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesverband Osteopathie e.V. – bvo.
Als ordentliches Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V. bin ich bei den Krankenkassen gelistet.