Häufige Anlässe für einen Besuch sind die Abklärung nach einer schweren, sehr schnellen oder interventionsreichen Geburt (z. B. Kaiserschnitt oder Saugglocke), Bevorzugung einer Kopfseite, Unruhe, Schlafschwierigkeiten sowie Verdauungsbeschwerden wie Säuglingskoliken. Die Osteopathie dient dabei als ergänzende Maßnahme zur kinderärztlichen Betreuung.